02.09.2013 – Pressemitteilung der Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen
02.09.2013 – Pressemitteilung der Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen – Bundestagswahl am 22. September 2013: Wahlbenachrichtigungen verschickt – Briefwahl ab sofort möglich
Rund 13,2 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Tagen eine Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde erhalten. Empfänger sind alle, die wahlberechtigt sind und bis zum 35. Tag vor der Wahl, dem 18. August 2013, in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind. In dieser Woche (02. bis 06. September) halten die nordrhein-westfälischen Wahl-ämter die Wählerverzeichnisse für die Bürgerinnen und Bürger während ihrer allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Landeswahlleiterin Helga Block: “Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Meinung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich spätestens bis Freitag (06. September) mit seiner Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Dann kann noch rechtzeitig eine Nachprüfung und eine Berichtigung erfolgen.” “Wer an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann die dazu erforderlichen Unterlagen auf Antrag ab sofort erhalten”, so die Landeswahlleiterin. Der Antrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zugelassen. Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden. Bei schriftlichen Anträgen sollte die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und der Antrag an der hierfür vorgesehenen Stelle unterzeichnet werden. Die Briefwahlanträge können im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot ein Online-Formular eingerichtet. Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Auf Wunsch werden die Unterlagen im Wahlamt den Antragstellerinnen und Antragstellern unmittelbar ausgehändigt. “Es ist praktisch, dass in diesem Fall sofort an Ort und Stelle gewählt werden kann”, erläuterte die Landeswahlleiterin. Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Person hierzu bevollmächtigt ist. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu erteilen. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen, erklärte die Landeswahlleiterin.
Die Landeswahlleiterin wies darauf hin, dass Briefwahlunterlagen nur bis Freitag, den 20. September 2013 beim Wahlamt beantragt werden können. Aktuelle und umfangreiche Informationen zur Bundestagswahl 2013 in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.mik.nrw.de/bundestagswahl-2013.