Stellungnahme der UWG zum Antrag der CDU/GRÜNEN vom 14.12.2015
STELLUNGNAHME DER UWG ZUM ANTRAG DER CDU/GRÜNEN FRAKTION FÜR DIE SIZUNG DES FINANZAUSSCHUSSES VOM 14.12.2015
TOP 10 Abwassergebührensatzung
Das unzweifelhaft richtige Anliegen der Haushaltskonsolidierung darf nicht in Gestalt überzogener Gebühren auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger verfolgt werden. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde haben ein Recht auf stabile, transparente und unter realitätsnahen Annahmen berechnete Abwassergebühren. Entsprechend heißt es hierzu auch im Haushaltsentwurf 2016 auf Seite 23:
Zu den Benutzungsgebühren zählen in erster Linie die Entgelte für die kostenrechnenden Einrichtungen „Abfallbeseitigung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und Friedhofswesen“.
Die Zugrundlegung von 5% Zinsen auf das eingesetzte Kapital hält die UWG für nicht angemessen. Die Abwassergebühren wie auch die übrigen Gebühren sollten nicht dazu dienen den Gemeindehaushalt zu sanieren. Entsprechend §6Abs. 2 Satz 2 der KAG NRW sieht die UWG die Einberechnung von Zinsen für das eingesetzte Kapital als richtig an. Es ist ebenfalls richtig das der Zinssatz von 5% durch die Urteile der Verwaltungsgerichte bis Dato der Rechtsprechung entspricht. Dies hat aber nichts mit der politischen Verantwortung des Rates zu tun, den Gemeindehaushalt über die Gebühren zu „sanieren“. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die in der Gemeinde Simmerath im Vergleich zu anderen Gemeinden exorbitant hohen Abwassergebühren unangebracht.
Zinsen in Höhe von 3% sind eine gute über dem Markt liegende Rendite für langfristige, risikolose Geldanlagen. Dies hält die UWG für angemessen und vertretbar.
Seit Jahren entwickeln sich die Wohnnebenkosten für öffentliche Dienstleistungen zu einer massiven Belastung der Bürgerinnen und Bürger insbesondere auch in unserer Gemeinde. Einen wesentlichen Anteil hieran haben die exorbitant hohen Abwassergebühren. Nach Auffassung der UWG sollte die Gemeinde diese nicht durch willkürliche, wenn auch durch derzeitige Urteile der Verwaltungsgerichte gedeckte Zinssätze zusätzlich künstlich erhöhen.
Leider wurde bisher jede Initiative der UWG von der CDU und den Grünen abgelehnt eine langfristige Haushaltssanierung zu erreichen. Deren Antwort auf die Haushaltsherausforderungen ist stets die gleiche: höhere Gebühren und höhere Steuern. Aber eine Haushaltskonsolidierung kann nur gelingen wenn die Wirtschaftskraft in der Gemeinde und somit die Einnahmen nachhaltig gestärkt wird und die Chancen genutzt werden die Gemeinde attraktive für neue Bürger zu machen. Und hierzu zählt auch das Anstrengungen verstärkt werden auch Flüchtlinge schnell zu integrieren und sie nachhaltig als Bürger dieser Gemeinde zu gewinnen. Denn mehr Haushalte und Einwohner senken die Gebühren und erhöhen die Zuwendungen des Landes als auch die Steuereinnahmen.
Aber noch viel entscheidender ist die Verbesserung der Ausgabensituation. Und hier sind in erster Linie die stetig steigenden Umlagen der Städteregion für den nach wie vor unausgeglichenen Haushalt verantwortlich. Eine Diskussion hierüber lehnt die Mehrheitsfraktion konsequent ab, zuletzt mit der Ablehnung des Antrages der UWG zu einer parteiübergreifenden Initiative des Rates der Gemeinde zur Bewertung des Strukturpapiers der Städteregion. Nach Auffassung der UWG werden durch die dort aufgeführten Maßnahmen die letztendlich umgesetzt werden, die Gemeinde Simmerath und deren Bürger zusätzlich belasten. Auch 2016 werden die zusätzlichen Steuermehreinnahmen der Gemeinde vollständig für die erneut gestiegenen Umlagen der Städteregion ausgegeben. Diese Mehrbelastungen durch die Städteregion sollen die Bürgerinnen und Bürger durch die infolge der willkürlichen Zinssätze überhöhten Abwassergebühren tragen.
Warum verweigert die CDU jede Initiative zur Senkung dieser Umlagen. Hier kann die UWG nur hoffen dass die Simmerather CDU von den Räten und Bürgermeistern des Nachbarkreises Düren lernt.
Weiterhin mahnt die UWG seit Jahren eine engere Zusammenarbeit der Eifelkommunen an. Letztmalig mit dem Antrag auf Stopp der Klagen gegen die Kauflandansiedlung in Imgenbroich. Eine Zusammenarbeit der Nordeifelgemeinden beim Einkauf/Ausschreibung von Dienstleistungen, Energie und Gütern würde zusammen mit den eingesparten Rechtsanwaltsgebühren, Prozesskosten und dem Personalaufwand der Gemeinde für diese Prozesse die Einnahmeverluste durch gerechtere Abwassergebühren mehr als ausgleichen.
TOP 15 Hebesätze
Die UWG verfolgt mit ihren Anträgen das Ziel das Steueraufkommen in der Gemeinde langfristig und nachhaltig zu erhöhen. Hier sollte man aber nicht alleine auf das derzeit erfreuliche Wachstum der bereits im Gemeindegebiet vertretenden Betriebe setzen. Die Einnahmen für die verkaufte Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Rollesbroich bewertet die UWG auch positiv. Ebenfalls bewertet sie Positiv das die Verwaltung ihr im Haushaltsplan vorgegebenes Ziel erreicht hat
Jedoch bleibt fest zu halten das es in 2015 nicht gelungen ist ein Unternehmen neu im Rollesbroicher Gewerbegebiet d.h. das bisher noch keine Betriebsstätte in der Gemeinde hatte, an zu siedeln. Dies führt die UWG unter anderem darauf zurück dass hier keine aktive Akquise neuer Unternehmen stattfindet weil aus verständlichen Gründen hierzu derzeit die Ressourcen fehlen Zwar sieht die UWG Simmerath es auch als sehr positiv an wenn Unternehmen aus der Gemeinde ihren Betrieb ins Gewerbegebiet verlagern und vergrößern bzw. ein bestehender Betrieb aus dem Gewerbegebiet zusätzliche Fläche zwecks Vergrößerung hinzu kauft, dies erachten wir aber als nicht ausreichend langfristig mithilfe zusätzlicher Steuereinnahmen den Gemeindehaushalt nachhaltig zu sanieren.
Die UWG sieht aber die Notwendigkeit, auch im Hinblick auf die immer schnelleren Änderungsprozesse in der Wirtschaft, das Simmerath in der jetzigen positiven Konjunkturlage alle Möglichkeiten ausschöpft die wirtschaftliche Grundlage der Gemeinde zu stärken.
Auch der Hinweis auf die WFG der Städteregion hilft hier nicht, da von der Verwaltung im StuH Ausschuss dargelegt wurde das diese Nachfragen alle nicht passend für das Gewerbegebiet waren.
Weiterhin wurde beklagt dass es eine Nachfrage nach Grundstücken mit Bestandsimmobilien gab, entsprechende Grundstücke mit Immobilien aber nicht vorhanden seien. Auch hier hätte man nach Auffassung der UWG, sofern personelle Ressourcen vorhanden gewesen wären, Lösungen finden können, idem man zum Beispiel Investoren oder Projektentwickler ins Gespräch bringt die dann die entsprechenden Immobilien im Gewerbegebiet bereitstellen. Ist dies versucht worden?
Das von der Verwaltung angeführte Vermarktungshemmnis für die große Fläche an der Siemensstrasse ist auch nur ein Argument für den Vorschlag der UWG, hier gezielte Aktionen zu entwickeln um diese Fläche zu vermarkten und nicht zu warten bis irgendjemand der die Kriterien erfüllt diese Fläche findet. Es ist auch dem Bürger nur sehr schwer zu vermitteln das neue Flächen im Gewerbegebiet erschlossen werden und diese große Fläche entlang der Siemensstrasse seit nunmehr 13 Jahren nicht bebaut und genutzt wird.
Die UWG hat schon im HuF Ausschuss vor einem Jahr einen Antrag gestellt die Verwaltung sollte diesbezüglich Vorschläge machen hier einen Mitarbeiter zu 50% mit diesem Thema zu beauftragen. Dies wurde leider abgelehnt. Hierfür schätzte die UWG Kosten von 30.000 € plus entsprechende Sozialabgaben. Die Kosteneinschätzung der UWG liegt deshalb über der der Verwaltung (110.00€/4= 27.500€ für eine o,5 Stelle) da die UWG ein höheres Anforderungsprofil angesetzt hat. Sicherlich wäre es hier auch denkbar anstelle eines eigenen Mitarbeiters eine externe Organisation zB die WFG damit zu beauftragen. Die jetzige Tätigkeit der WFG so erscheint es zumindest der UWG, beschränkt sich auf die Weitergabe von Adressen von Interessenten und nicht beinhaltet nicht die aktive Anwerbung von Interessenten für die Gewerbeflächen in der Gemeinde Simmerath.
Auch die UWG sieht die Notwendigkeit einer Anschubfinanzierung, die UWG ist jedoch davon überzeugt dass mit einer solchen Maßnahme langfristig ein Vielfaches an Einnahmen durch höhere Gewerbesteuern dem Haushalt zugefügt wird. Zusammen mit den Grundstückserlösen sollte dies ab dem 2. Jahr mindestens kostendeckend sein.
Eine zweite, von der CDU angesprochene Stelle, bezog sich, wie auch schon in unserem Antrag im Finanzausschuss in 2015, auf die Ausarbeitung eines langfristigen Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde und somit auch für die Wirtschaftsförderung: „0,5 Stelle für die Ausarbeitung eines Masterplans für die Entwicklung der Gemeinde (Tourismus, Wirtschaft, Handel, Schulen, DSL etc.) Auch hierfür sieht die UWG einen Kostenansatz von 30.000€ plus Nebenkosten als realistisch an.